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Lüge eines Mieters ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund

Der Mietsenat des BGH hat entschieden, dass bewusst falsche Angaben des Mieters in einem Prozess mit dem Vermieter nicht automatisch einen Kündigungsgrund darstellen. Nach Gesamtzusammenhang und dem vorangegangenen Verhalten des Vermieters kann eine Lüge mehr oder weniger schwerwiegend sein. 

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